Datenschutzerklärung

§1 Geltungsbereich

Für alle Leistungen von MatrjoschkaINK an Kunden (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet, bei auftretenden Komplikationen, auf Schadensersatzansprüche oder weitere, dadurch anfallende Kosten jeglicher Art, gegen das Studio.

§2 Vertragspartner

Tattoostudio MatrjoschkaINK, Inhaber Oleksandra Skorych
Am Remberg 182A, 44263 Dortmund - Schüren.
Gegenstand: Anfertigen von Tätowierungen bei MatrjoschkaINK.

§3 Leistungen

Bei MatrjoschkaINK werden Tätowierungen entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von Oleksandra Skorych. MatrjoschkaINK behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Alle Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet.

§4 Bedingungen

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Der Kunde muss laut gesetzlichen Bedingungen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein gültiger Personalausweis ist zum Termin mitzuführen und vorzuzeigen. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung bzgl. der Vornahme einer Tätowierung wahrheitsgemäß auszufüllen, in der er bestätigt, dass keiner der weiteren Ausschlussgründe vorliegt:


  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation
  • die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Coffein
  • die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren
  • eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
  • Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.

Der Kunde ist dazu verpflichtet richtige Angaben zum gesundheitlichen Zustand und Vorgeschichte zu machen. Sollte der Kunde Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, behält sich MatrjoschkaINK das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen dem Kunden vorzugehen. Sollten aufgrund der Falschangaben von dem Kunden Schäden entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe und ist in Einzellfall verpflichtet Schadensersatz zu leisten. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben kann ich keine Haftung übernehmen.

§5 Vertragsabschluss/ Terminvergabe und Anzahlung

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt eine Vorlage anzufertigen bzw. einen Termin reserviert. Der Kunde leistet mit dem Vertragsabschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung von 50-100€ (je nach Aufwand). Mit der geleisteten Anzahlung treten die AGBs in Kraft. Sie dient auch zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins und ist direkt in bar oder per Überweisung zu bezahlen.

Die Anzahlung ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

  • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens 3 Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
  • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
  • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat

Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertragbaren Gutscheins. Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall – insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde. Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. MatrjoschkaINK behält sich vor, die Anzahlung, im Fall einer Terminabsage, in vollen Umfang einzubehalten


  • wenn der Kunde den Termin ohne triftigen Grund absagt
  • wenn der Kunde ohne gültige Ausweispapiere oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen erscheint
  • wenn der Kunde nicht (oder nicht pünktlich) zu dem vereinbarten Termin erscheint ohne rechtzeitig Bescheid zu geben

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat. Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch mich in Textform bestätigt wird.

§6 Preise und Bezahlung

Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von mir nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorher-sage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs sowie die Vergütung für vorbereitende Arbeiten können unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung auf den Gesamtpreis angerechnet. Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag die Kostenfaktoren unvorhersehbar oder ändert sich nach Auftragsvergabe der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer, so bin ich berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu fordern.

Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme unsererseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen mit € 110,- / Stunde berechnet. Das gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattootermins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens ? Stunden. Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht. Der vereinbarte Preis für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig in bar zu entrichten. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.

§7 Tattoo-Gutscheine von MatrjoschkaINK

Von mir ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar und sind 2 Jahre gültig. Diese Frist beginnt an dem Tag der Austellung des Gutscheines. Auch bei Gutscheinen behalten ich mir das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen oder wenn das gewünschte Motiv von mir nicht gestochen wird. In letzterem Fall werde ich mich bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Stechpunkt bestehen. Der Gutschein wird von mir persönlich in Papierform ausgegeben. Die Zustellung erfolgt entweder persönlich oder postalisch nach geleisteter Zahlung in Höhe des ausgestellten Betrages. Sollte der Gutschein postalisch zugestellt werden, geschieht dies innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Zahlung (Gutscheinbetrag inkl. Porto). Sollte der Gutschein im Anschluss an die Zahlung persönlich bei mir abgeholt werden, erfolgt dies nach persönlicher Absprache – spätestens jedoch nach 14 Tagen. Sollte der Gutschein direkt vor Ort erworben werden, erfolgt ein Austausch von Gutschein gegen Bargeld. Reklamationen beim Kauf eines Tattoo-Gutscheins von MatrjoschkaINK müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf werden nicht mehr anerkannt. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.


Erstattung

Sollte der Wert der Tätowierung nicht mindestens dem Gutscheinwert entsprechen, wird etwaiges Restguthaben des Tattoo-Gutscheins von mir nicht erstattet. Der Gutschein ist bei Abschluss des Kaufvertrages bzw. Dienstvertrages für die Einlösung gegen eine Dienstleistung (Erbringung einer Tätowierung auf Kundenwunsch) gedacht und kann im Nachhinein nicht anders behandelt werden. Sollte Restguthaben verbleiben, wird von mir ein neuer Gutschein über das verbleibende Guthaben ausgestellt. Die Gültigkeit wird entsprechend des Ausstellungsdatums verlängert. Gutschein-Guthaben wird nicht ausgezahlt. Bei Verlust eines solchen Tattoo-Gutscheins ist kein Ersatz möglich.

§8 Haftung

MatrjoschkaINK Tattoostudio haftet nicht

  • für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt.Ich weise darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

  • für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

  • für Komplikationen, welche außerhalb meiener Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.). Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung dieser Vertragsbedingungen beruhen.

  • für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit mir in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.

Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der CoverUp Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.

Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UVExposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.

Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist.